Neue vorläufige Einreisebestimmungen seit dem 7. Februar 2020
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Mit Beginn am 7. Februar 2020 treten in der Republik China (Taiwan) neue vorläufige Einreisebestimmungen für ausländische Staatsbürger in Kraft, die sich in den vergangenen 14 Tagen in der Volksrepublik China aufgehalten haben.
Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die taiwanische Regierung am 5. Februar 2020 die gesamte Volksrepublik China (einschließlich Hongkong und Macau) zum in großem Ausmaß betroffene Region des neuartigen Coronavirus erklärte (Stufe 2 und höher), dürfen ausländische Staatsbürger, die die Volksrepublik China (einschließlich Hongkong und Macau) in den vergangenen 14 Tagen besucht haben, vorläufig seit dem 7. Februar 2020 nicht mehr in Taiwan einreisen. Die Visaanträge von den obengenannten ausländischen Staatsbürgern werden währenddessen nicht von den Auslandsvertretungen Taiwans akzeptiert.
Ausländische Staatsbürger mit einer gültigen Meldebescheinigung aus Taiwan, die die Volksrepublik als Touristen besucht oder dort einen dauerhaften Wohnsitz (einschließlich in Hongkong und Macau) haben, sollten sich bei Rückkehr nach Taiwan für einen Zeitraum von 14 Tagen nur noch zu Hause aufhalten und sich dort unter Quarantäne stellen.
Die obengenannten Maßnahmen werden am 7. Februar 2020 in Kraft treten und gegebenenfalls an die Entwicklungen des Coronavirus angepasst.