Automatische 30-Tage-Verlängerung für Ausländer, die am oder vor dem 21. März visafrei, mit Besucher- oder Landingvisum nach Taiwan einreisen (kein Antrag erforderlich, Overstayer ausgenommen)
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1. Als Reaktion auf Grenzkontrollmaßnahmen und Flugverbote, die weltweit eingeführt wurden, um den Ausbruch der Coronavirus-Krankheit 2019 (COVID-19) einzudämmen, gibt das taiwanische Außenministerium bekannt, dass die Aufenthaltsdauer aller Reisenden, die am oder vor dem 21. März 2020 visafrei, per Besuchervisum oder Landingvisum nach Taiwan eingereist sind, und welche die gesetzliche Aufenthaltsdauer nicht überschritten haben, automatisch um 30 Tage verlängert wird. Es ist kein Antrag erforderlich. Die Gesamtaufenthaltsdauer darf jedoch 180 Tage nicht überschreiten. Diese Bedingungen können sich ändern und können je nach den Umständen angepasst werden.
2. Darüber hinaus hat die taiwanische Einwanderungsbehörde (NIA) ein Programm zur freiwilligen Ausreise von Overstayern angekündigt. Für Ausländer, die ihre gesetzliche Aufenthaltsdauer überschritten haben und sich vom 20. März bis 30. Juni melden, gelten nun reduzierte Strafmaßnahmen: Sie werden nicht inhaftiert, erhalten nur eine Mindestgeldstrafe sowie kein Einreiseverbot. Weitere Informationen finden Sie auf der NIA-Website unter https://www.immigration.gov.tw/5475/5478/141457/142068/217277/.
Quelle: Büro für konsularische Angelegenheiten, Außenministerium, Republik China (TAIWAN)
https://www.boca.gov.tw/cp-220-5436-37c0d-2.html