Vierte automatische 30-Tage-Verlängerung für ausländische Staatsangehörige, die bis zum 21. März visumbefreit oder mit antragsfreiem Besuchervisum oder Einreisevisum nach Taiwan eingereist sind (gilt nicht für Personen mit überzogenem Visum)
Aufgrund der Folgen der Covid-19 geschuldeten Grenzkontrollen und Flugverbote für ausländische Besucher in Taiwan hatte das Außenministerium am 21. März 2020 eine erste automatische Visumsverlängerung um 30 Tage bekannt gegeben. Am 17. April folgte die zweite und am 18. Mai die dritte automatische Verlängerung für Betroffene.
Obwohl die Pandemie in letzter Zeit abzuflauen scheint, gelten weltweit in vielen Ländern noch immer strenge Grenzkontrollen, und auch die internationalen Fluggesellschaften müssen ihren normalen Betrieb erst wieder aufnehmen. Das erschwert den internationalen Reiseverkehr. In Anbetracht dieser Gegebenheiten hat das Außenministerium eine weitere vierte automatische Visumsverlängerung um 30 Tage angekündigt, die für Reisende gilt, die bis zum 21. März mit einem Besuchervisum oder Einreisevisum oder visumbefreit nach Taiwan eingereist sind und die gesetzliche Aufenthaltsdauer nicht überschritten haben. (Die Aufenthaltsdauer ist somit auf insgesamt 120 Tage ausgeweitet worden.) Eine Beantragung ist nicht erforderlich. Die Gesamtaufenthaltsdauer darf 180 Tage nicht überschreiten. (Der Tag nach der Einreise gilt als erster Aufenthaltstag). Diese Bedingungen können sich ändern und werden den Umständen angepasst.
Ausländischen Staatsbürgern, die sich bereits seit 180 Tagen in Taiwan aufhalten oder ihr Visum überzogen haben, obliegt es, sich auf der Website der Nationalen Einwanderungsbehörde zu informieren (https://www.immigration.gov.tw/5475/).
Auf der Website sind die Bestimmungen erläutert, unter denen ausländische Staatsbürger, die während der Pandemie bestimmte Kriterien erfüllen, eine Aufenthaltsverlängerung beantragen können sowie das “Erweiterte Programm für die freiwillige Ausreise bei überzogenem Visum“ und weitere Maßnahmen.
Quelle: Behörde für konsularische Angelegenheiten