Das Taipei Wirtschafts- und Kulturbüro Österreich ist zuständig für die Beglaubigungen aus den Ländern Österreich, Slowenien und Kroatien. Dokumente aus anderen als den oben genannten Ländern können nicht angenommen werden.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wo Sie Ihre Dokumente einreichen sollen für die Beglaubigung, können Sie das zuständige Vertretungsbüro auf der Website des BOCAs entnehmen: https://www.boca.gov.tw/lp-206-2.html
II. Erforderliche Unterlagen
Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Link zum Dokument)
Kopie des Personalausweises oder Reisepasses vom Antragsteller
Sollte der Antragsteller durch eine Vertretung die Beglaubigung einreichen, ist eine Vollmacht und eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses der bevollmächtigten Person abzugeben.
Das zu beglaubigte Dokument im Original und 1x in Kopie. Die Kopien müssen alle Seiten inklusive die Vorbeglaubigungen enthalten.
Bei der Beglaubigung einer Vollmacht muss der/die AntragstellerIn die Unterlagen bei uns persönlich einreichen. Die Vollmacht soll erst in unserem Büro unterschrieben werden.
III. Vorbeglaubigung
Alle in Österreich ausgestellten Urkunden bedürfen eine Vorbeglaubigung beim Bundesministerium Europäische und internationale Angelegenheiten (Außenministerium), damit wir das Dokument entgegennehmen können. Näheres dazu siehe: Link
Je nach Art des Dokuments muss das Dokument vor der Beglaubigung im Außenministeriumbei der zuständigen Behörden vorbeglaubigt werden. Die Reihenfolge der Behördenwege für die Beglaubigungen lauten wie folgt: 1. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Sterbeurkunde:
- wenn in Wien ausgestellt: Standesamt -> Rathaus -> Außenministerium
- wenn in andere Bundesländer ausgestellt: evt. Bezirkshauptmannschaft je nach Bundesland -> Landesregierung -> Außenministerium 2. Befunde, Zertifikate, Impfpässe, Bestätigungen oder Arztbriefe von Ärztinnen und Ärzten etc. Gesundheitsministerium (Link) -> Außenministerium 3. Abschlusszeugnisse, Inskriptionsbestätigungen, Bescheid über die Verleihung eines akademischen Grades etc.
Bildungsministerium (Link) -> Außenministerium 4. Strafregisterauszug, Führungszeugnis - wenn in Wien ausgestellt: Innenministerium -> Außenministerium - wenn in andere Bundesländer ausgestellt: je nach Bundesland Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariate oder Gemeinden/Bürgermeister -> Landesregierung -> Außenministerium
IV. Urkundenübersetzungen
Urkunden, die eine Übersetzung bedürfen, müssen von einem/r beeidigten Übersetzer/in übersetzt werden. Liste der GerichtsdolmetscherInnen: Link
Die Instanzen für die Beglaubigungen lauten wie folgt: Landesgericht -> Außenministerium
V. Parteienverkehrszeiten
Unsere öffentliche Parteienverkehrszeiten sind von Mo - Fr um 9:00 bis 12:00.
VI. Wie einreichen?
Persönlich mit vorheriger Terminvereinbarung. Es wird eine telefonische Terminvereinbarung unter +43-1-212-4720 oder per Mail an info@taipei.at erbeten.
Sofern es sich nicht um eine Beglaubigung von Vollmacht handelt, kann man postalisch die Dokumente einreichen. Der Brief bitte adressiert an:
Taipei Wirtschafts- und Kulturbüro, Konsularabteilung
Wagramer Straße 19/11.OG
A-1220 Wien, Österreich
VII. Zahlungsmodalität
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 14€ pro Dokument / Stempel bei einem regulären Antrag. Die Bearbeitungszeit beträgt 3 Werktage.
Bei einem Expressantrag beträgt die Bearbeitungsgebühr 21€ pro Dokument / Stempel. Die Bearbeitungszeit beträgt 1 Werktag.
Die Zahlung erfolgt ausschließlich in bar.
VIII. Abholung
Persönlich mit vorheriger Terminvereinbarung oder Rücksendung per Post.
Bei gewünschter Rücksendung per Post bitten wir ein adressierter, ausreichend mit unbenutzten Briefmarken frankiertem Briefumschlag einzureichen. Eine Frankierung mittels Paketmarke wird nicht angenommen, da diese nur für einen Tag gültig ist.
Bei einer Sendung innerhalb Österreich bitten wir den Briefumschlag mit 8€ zu frankieren, die Unterlagen werden ausschließlich mit der Sendeart Einschreibung + Übernahmeschein zurückversandt.
Wir bitten um Verständnis, dass bei einer nicht ausreichenden Frankierung der Brief nicht versandt wird.