Mitarbeiter deutscher Unternehmen, die zur Durchführung von Montage-, Wartungs- und Reparaturarbeiten nach Taiwan entsandt werden, benötigen für Ihre Arbeitstätigkeit in Taiwan grundsätzlich eine Arbeitsgenehmigung.
Entsprechend der Arbeitsgesetzgebung der Republik China (Taiwan) ist jedoch bei Einsatztätigkeiten ausländischer Fachkräfte nur dann eine formale Arbeitsgenehmigung durch das Ministry of Labor der Republik China (Taiwan) notwendig, wenn die Dauer der Tätigkeit 30 Tage überschreitet. Für Einsatztätigkeiten bis 30 Tagen gilt laut Gesetz das Visum als Arbeitsgenehmigung.
Lag keine formale Arbeitsgenehmigung für die Einsatztätigkeit vor, war daher nach bisheriger Praxis für die Mitarbeiter stets ein Visum zu beantragen, das einen Aufenthalt von zunächst 30 Tagen gestattete und für diesen Zeitraum als Arbeitsgenehmi-gung anzusehen war.
Diese Verfahrensweise wurde nun geändert: Auch in Fällen, in denen keine explizite Arbeitsgenehmigung vorliegt, können nun Mitarbeiter deutscher Unternehmen für die Durchführung von Einsatztätigkeiten ohne Visum nach Taiwan einreisen, wenn sie die allgemeinen Bedingungen für eine visafreie Einreise nach Taiwan erfüllen. Die Beantragung eines Visums für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen als Ersatz für eine Arbeits-genehmigung ist nicht mehr notwendig.
Wichtig: Dauert die Einsatztätigkeit länger als 30 Tage, ist rechtzeitig beim Ministry of Labor der Republik China (Taiwan) eine entsprechende Arbeitsgenehmigung einzuholen.