Erste Überstellung eines deutschen Strafgefangenen aus Taiwan nach Deutschland
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Nach langjährigen Verhandlungen zwischen Taiwan und Deutschland wurde am 11. Juni 2013 die „Absprache über die Überstellung von verurteilten Personen und über die Zusammenarbeit bei der Vollstreckung von Strafurteilen“ unterzeichnet (im Folgenden kurz „Absprache“). Diese Absprache ist die erste bilaterale Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Rechtsbereich, die zwischen Taiwan und einem europäischen Land getroffen wurde. Sie basiert auf dem am 23. Juli 2013 in Kraft gesetzten „Transfer of Sentenced Persons Act“ sowie dem Grundsatz des beiderseitigen Nutzens. Wenn es der Wunsch eines Strafgefangenen ist, der die Staatsangehörigkeit eines der beiden Länder besitzt und im jeweils anderen Land eine Freiheitsstrafe verbüßt, kann er, nachdem er einen entsprechenden Antrag gestellt hat, sofern die Bedingungen hierfür erfüllt sind, zum weiteren Strafvollzug in sein Land überstellt werden. Am 8. Februar wurden von der deutschen Seite zwei Justizvollzugsbeamte nach Taiwan entsandt. Am 12. Februar wurde am Internationalen Flughafen Taiwan Taoyuan der erste deutsche Strafgefangene an die deutschen Justizvollzugsbeamten übergeben, welche am 13. Februar mit ihm in Deutschland eingetroffen sind, um ihn in eine deutsche Justizvollzugsanstalt zu überführen.