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  Aufenthaltsvisum (Resident Visa, einmalige Ein... - Taipei Economic and Cultural Office in Austria 駐奧地利台北經濟文化代表處 :::
Hauptnachricht
:::

Aufenthaltsvisum (Resident Visa, einmalige Einreise)

I. Allgemeine Infos

  1. Das Resident-Visum wird ausgestellt für längerfristige Aufenthalte (ab 6 Monate) u.a. zum Zwecke der Arbeitsaufnahme bzw. der Familienzusammenführung.
  2. Das Visum ist ab Ausstellungsdatum mit einer Gültigskeitsdauer von drei Monate befristet, die Gültigkeit erlischt automatisch danach.
  3. Innerhalb von 15 Tagen nach Einreise in Taiwan, ist bei der zuständigen Behördenstelle "National Immigration Agency" (Näheres siehe: Link) die eigentliche Aufenthaltskarte zu beantragen (Alien Resident Certificate, ARC).

 

II. Folgende Unterlagen sind für den Visumantrag von allen Aufenthaltsvisum erforderlich:

  • 2x Passfotos mit weißer Hintergrund, die nicht älter als 6 Monate sind.
  • Originalreisepass und 1x Kopie vom Reisepass, der Reisepass muss leere Seiten enthalten und über eine Gültigkeit von zumindest 6 Monate verfügen.
  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular. Bitte registrieren Sie sich online für die Einreise nach Taiwan, drücken Sie das Formular ausgefüllt aus und vergessen Sie nicht zu unterschreiben: https://visawebapp.boca.gov.tw/BOCA_EVISA/
  • Gesundheitszeugnis im Original und 1x in Kopie (Formulardownload: 健康檢查表):  Das Gesundheitszeugnis kann von jedem approbierten Arzt in Österreich ausgestellt werden und muss durch das Gesundheitsministerium, Außenministerium Österreichs sowie durch unser Büro beglaubigt werden. (Info zur Beglaubigung)
    ○ Achtung: Von der Vorlage eines Gesundheitszeugnisses befreit sind lediglich folgende Antragsteller:
    - `Antragsteller, die als Büroangestellte (white collar worker) in Taiwan tätig sind.
    - Kinder unter sechs Jahren. Jedoch muss hierfür der Impfpass im Original beim Gesundheitsministerium und Außenministerium legalisiert werden vor der Einreichung bei uns im Büro. Der Impfpass muss zuletzt durch unser Büro auch beglaubigt werden. (Info zur Beglaubigung)
  • Meldezettel bei NichtösterreicherIn
  • Visagebühren in Höhe von 63€ (Bearbeitungszeit beträgt 3 Werktage) oder 94€ (Bearbeitungszeit beträgt 1 Werktag). Der Betrag ist in bar zu begleichen.
  • Adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag bei postalischer Beantragung. Bei einer Sendung innerhalb Österreich bitten wir den Briefumschlag mit 9 € zu frankieren, die Unterlagen werden ausschließlich mit der Sendeart Einschreibung + Übernahmeschein zurückversendet. Wir weisen darauf hin, bei einer nicht ausreichender Frankierung wird der Brief nicht versandt!

 

III. Je nach Grund des Aufenthaltes sind weitere Unterlagen erforderlich:

1. Arbeitsaufnahme

  • Kopie von offiziellen Arbeitsbewilligung. Diese ist vom taiwanesischen Arbeitsgeber beim Arbeitsministerium zu beantragen.

2. Familienzusammenführung (EhepartnerIn oder Kinder (unter 20) eines ausländischen Arbeitnehmers)

  • beglaubigte Heiratsurkunde bzw. Geburtsurkunde des Kindes (Vorbeglaubigung durch die zuständige Behörde sowie das Außenministerium erforderlich, s. Link)
  • Kopie vom Alien Resident Certificate der/des bereits in Taiwan lebenden Ehepartnerin/Ehepartners bzw. des Elternteils.
  • Kopie des Reisepasses der/des in Taiwan lebenden Ehepartnerin/Ehepartner bzw. des Elternteils

3. Familienzusammenführung (EhepartnerIn oder Kinder (unter 20) eines taiwanesischen Staatsbürgers)

  • Auszug aus dem Haushaltsregister in Taiwan zum Nachweis der bestehenden Eheregistrierung in Taiwan (das Dokument darf nicht älter als drei Monate sein)
  • Bei EhepartnerIn: beglaubigte Heiratsurkunde zum Nachweis der bestehenden Ehe in Österreich  (Vorbeglaubigung durch die zuständige Behörde sowie das Außenministerium erforderlich, s. Link)
  • Bei Kinder: beglaubigte Geburtsurkunde zum Nachweis der bestehenden Ehe in Österreich  (Vorbeglaubigung durch die zuständige Behörde sowie das Außenministerium erforderlich, s. Link)
  • Kopie des Reisepasses der/des EhepartnerIn/Ehepartners

4. Studienzwecke (Aufnahme eines Vollzeitsstudiums an einer Universität oder eines Gymnasiums)

  • Zulassungsbestätigung von der taiwanesischen Universität/Schule
  • Beglaubigung des höchstabgeschlossenen Abschlusses. Das Zeugnis muss zumindest in englischer Sprache beglaubigt vorgelegt werden. (Vorbeglaubigung durch Bildungsministerium und Außenministerium erforderlich, s. Link)
  • Finanzierungsnachweis für den Studienaufenthalt (z.B. Stipendiumbestätigung oder Kontoauszug)

5. ehrenamtliche Tätigkeiten (z.B. freiwilliges soziales Jahr, kirchliches Engagement etc.)

  • Kopie der Einladung durch die Einrichtung
  • Kopie der offiziellen Einreisegenehmigung. Diese ist von der taiwanesischen Institution beim Innenministerium zu beantragen.
  • Kopie vom Zelebret wenn die Absicht besteht in Taiwan zu predigen

6. zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (Investoren, Unternehmer etc.)

IV. Bitte beachten Sie:

  • Die Dokumente können postalisch oder persönlich eingereicht werden.
  • Beim persönlichen Vorbeikommen bitten wir um eine vorherige Terminvereinbarung per Telefon (+431-2124-720) oder per Email (info@taipei.at)
  • Unsere öffentliche Parteienverkehrszeiten sind 9:00 bis 12:00 von Mo – Fr
  • Unser Vertretungsbüro behält sich das Recht vor, einen Visumantrag ggf. ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen. Bei Ablehnung kann die Gebühr nicht zurückerstattet werden. Auch trotz bereits erteiltem Visum kann bei in der Person des Reisenden liegenden schwerwiegenden Gründen die Einreise verweigert werden.

Official Information on Resident Visas: https://www.boca.gov.tw/lp-166-2.html